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VGH Bayern, 01.03.2006 - 22 ZB 06.234 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292
Widerruf einer Maklererlaubnis
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist auch beim Widerruf einer Immobilienmakler- bzw. Bauträger/Baubetreuererlaubnis nach § 34c GewO der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VGH München, B.v. 1.3.2006 - 22 ZB 06.234 - juris unter Verweis auf BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105/93 - juris). - VG Schwerin, 15.05.2019 - 7 A 3696/16
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Insolvenzverschleppung
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist auch beim Widerruf einer Immobilienmakler- bzw. Bauträger/Baubetreuererlaubnis nach § 34c GewO der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VGH München, Beschluss vom 1. März 2006 - 22 ZB 06.234 - juris unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 B 105/93 - juris). - VG Ansbach, 14.09.2016 - AN 4 K 15.01587
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Immobilienmaklers wegen Steuerschulden
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist auch bei Widerruf einer Maklererlaubnis nach § 34 c GewO der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VGH München, B.v. 1.3.2006 - 22 ZB 06.234 - juris unter Verweis auf BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105/93 - juris). - VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 ZB 07.3147
Widerruf der Bauträgererlaubnis; Beginn der Jahresfrist; Leben in ungeordneten …
Etwaigen danach eintretenden Änderungen der Verhältnisse kann in verfassungskonformer Weise bei der Entscheidung über einen Antrag des Klägers auf Wiedererteilung der Bauträgererlaubnis Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG vom 17.8.2005 GewArch 2006, 36; vgl. auch BayVGH vom 1.3.2006 - Az. 22 ZB 06.234).